<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1"?>
<rss version="2.0">
   <channel>
      <title>Marco Massmann</title>
      <link>http://www.marcomassmann.de/</link>
      <description></description>
      <language>de</language>
      <copyright>Copyright 2011</copyright>
      <lastBuildDate>Fri, 05 May 2006 16:02:39 +0000</lastBuildDate>
      <generator>http://www.sixapart.com/movabletype/?v=3.2</generator>
      <docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs> 

            <item>
         <title>Vielen Dank</title>
         <description><![CDATA[<p>Vielen Dank für Ihre Anmeldung, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen,</p>

<p>Ihre Fahrschule Marco Massmann..... ....</p>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

<p></p>

<p><br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/vielen-dank.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/vielen-dank.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Fri, 05 May 2006 16:02:39 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>FAQ</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  </p>

<p><strong>Wieviel Überlandfahrten muß ich für die Klasse B , A , A1 machen ?</strong><br />
5 Fahrstunden a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Autobahnfahrten muß ich für die Klasse B , A , A1 machen ?</strong><br />
4 Fahrstunden a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Beleuchtungsfahrten muß ich für die Klasse B , A , A1 machen ?</strong><br />
3 Fahrstunden a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Überlandfahrten muß ich für die Klasse BE machen ?</strong><br />
3 Fahrstunden a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Autobahnfahrten bzw. Beleuchtungsfahrten muß ich für die Klasse BE machen ?</strong><br />
1 Fahrstunde a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Überlandfahrten muß ich für die Klasse A machen , wenn ich die Klasse A1 besitze ?</strong><br />
3 Fahrstunden a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Autobahnfahrten muß ich für die Klasse A machen , wenn ich die Klasse A1 besitze ?</strong><br />
2 Fahrstunden a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel Beleuchtungsfahrten muß ich für die Klasse A machen , wenn ich die Klasse A1 besitze ?</strong><br />
1 Fahrstunde a´45 Minuten !</p>

<p><strong>Wieviel  „normale“ Fahrstunden für die Klasse B,BE,A,A1,M sind vorgeschrieben ?</strong><br />
Keine ! ...man sagt „bist du es kannst“ !</p>

<p><strong>Wieviel Monate vor dem 18. Geburtstag bzw. 17. Geburtstag darf ich theoretische bzw. praktische Prüfung machen ?</strong><br />
3 Monate vorher die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung !</p>

<p><strong>Wann darf ich Prüfung machen ?</strong><br />
Wenn der Antrag auf eine Fahrerlaubnis vom SVA genehmigt wurde und du eine Rechnung vom TÜV NORD bekommen hast !</p>

<p><strong>Falls ich eine Prüfung nicht bestehen sollte , was dann ?</strong><br />
Dann kannst du die nächste Prüfung erst in 14 Tagen machen !</p>

<p><strong>Wie lange ist mein Antrag auf eine Fahrerlaubnis bzw. bestandene theoretische Prüfung gültig ?</strong><br />
1 Jahr !</p>

<p><strong>Was für einen Anhänger darf ich eigentlich mit der Klasse B ziehen ?</strong><br />
Pauschal bis 750 Kg zulässiges Gesamtgewicht ! Größere Anhänger dürfen auch mit der Klasse B gezogen werden , wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns höchstens 3,5 Tonnen beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt.</p>

<p>Test.</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/faq.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/faq.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Wed, 05 Apr 2006 22:36:35 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Wegbeschreibung Halle</title>
         <description><![CDATA[<p><img alt="maph.gif" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/maph.gif" width="430" height="430" /></p>

<p><a href="kontakt.php">zurück zur Kontaktseite</a><br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/wegbeschreibung-halle.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/wegbeschreibung-halle.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Wed, 05 Apr 2006 22:15:20 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Preise</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  <br />
Bitte sprechen Sie uns jederzeit bezüglich einer aktuellen Preisliste an. Wir senden Ihnen die aktuellste Version gerne per E-Mail zu:<br />
<br></p>

<p><a href="http://www.marcomassmann.de/kontakt.php">Kontaktformular</a>  <br />
  </p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/preise.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/preise.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Thu, 23 Mar 2006 10:28:57 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Zahlen-Fragebogen</title>
         <description><![CDATA[<p>Hier ein Zahlen-Fragebogen für Führerscheinbewerber</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/frauen-und-fahrschule.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/frauen-und-fahrschule.php</guid>
         <category>Weblog</category>
         <pubDate>Mon, 20 Mar 2006 20:15:47 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Aktuelles</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  </p>

<p><strong><strong>Achtung:</strong>  Praktische Prüfungen finden jeden Mittwoch ab 08:00 Uhr statt ! <br />
  <br />
<strong>Neu:</strong>  Theoretische Prüfungen finden jeden Mittwoch um 08:00 und 08:45 Uhr in der Dürkoppstr.11 in der Nähe vom Hotel Jäckel , 33790 Halle/Westf. statt ! Nur mit Voranmeldung !<br />
  <br />
<strong>Info:</strong>  Auch in den Ferien ist die Fahrschule durchgehend geöffnet !<br />
  <br />
<strong>Tipp:</strong>  zurück zur Startseite - Bitte bei allen Seiten auf das Logo klicken.<br />
  <br />
  </p>

<p><b>Straßenverkehrsamt Gütersloh</b><br />
Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh<br />
Montags bis Freitags 07:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 bis 17:30 Uhr oder nach Vereinbarung.<br />
Telefon 05241-851254<br />
  <br />
  </p>

<p><a href="http://www2.kreis-guetersloh.de/home/index.cfm">www.Kreis Gütersloh.de</a><br />
 <br />
 </p>

<p><b>TÜV NORD Mobilität GmbH&CoKG</b><br />
Region Paderborn / Soest, An der Talle 7, 33102 Paderborn<br />
Telefon 05251-141207<br />
  <br />
  </p>

<p><a href="http://www.tuev-nord.de/index.asp">www.TÜV Nord.de</a><br />
  <br />
 </p>

<p><b>Deutsches Rotes Kreuz</b><br />
DRK-Altentagesstätte, Bismarckstr.1, 33790 Halle/Westf.<br />
Lehrgänge in " Sofortmaßnahmen am Unfallort " finden  jeden 1. oder 3. Samstag im Monat in der Zeit von 07:30 bis 14:00 Uhr statt. Bitte Personalausweis und 18,00 EUR Teilnehmergebühr mitbringen.<br />
  <br />
  </p>

<p><a href="http://www.drk-halle-westfalen.de/">www.DRK Halle/Westf.de</a></strong></p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/aktuelles.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/aktuelles.php</guid>
         <category>news</category>
         <pubDate>Mon, 20 Mar 2006 20:12:15 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Fahrerlaubnisklassen</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/b.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse B</h1></p>

<p><br />
Kraftwagen bis 3,5 t zGM </p>

<p>Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:</p>

<p>Anhänger bis 750 kg zGM </p>

<p>Anhänger über 750 kg zGM, <br />
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 18</p>

<p>Vorbesitz: -</p>

<p>Eingeschlossene Klassen: L, M, S</p>

<p>Ausbildung: Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/be.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse BE</h1></p>

<p>Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:</p>

<p>Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, </p>

<p>Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t. </p>

<p>Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 18</p>

<p>Vorbesitz: B</p>

<p>Ausbildung: Praxis</p>

<p>Prüfung:  Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/mofa.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse Mofa</h1></p>

<p>maximal 25 km/h bbH, </p>

<p>einsitzig, </p>

<p>Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 15</p>

<p>Vorbesitz: - </p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/m.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse M</h1></p>

<p>Kleinkrafträder  </p>

<p>maximal 45 km/h bbH, </p>

<p>Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 16</p>

<p>Vorbesitz: - </p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/a1.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse A1</h1></p>

<p>Leichtkrafträder</p>

<p>bis 125 ccm Hubraum und </p>

<p>nicht mehr als 11 kW Motorleistung. </p>

<p>Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.<br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 16</p>

<p>Vorbesitz: - </p>

<p>Eingeschlossene Klasse: M</p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/a.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse A</h1></p>

<p>Krafträder</p>

<p>bis 25 kW Motorleistung und </p>

<p>einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW. </p>

<p>2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.<br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 18</p>

<p>Vorbesitz: - </p>

<p>Eingeschlossene Klassen: A1, M</p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/a.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse A direkt</h1></p>

<p>Krafträder</p>

<p>über 25 kW Motorleistung oder </p>

<p>einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 25</p>

<p>Vorbesitz: -</p>

<p>Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M</p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/s_k.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse S</h1></p>

<p>Dreirädrige Kleinkrafträder<br />
und<br />
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge</p>

<p>bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h<br />
  </p>

<p>Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg<br />
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)<br />
  </p>

<p>mit Motoren-/Antriebsarten:<br />
 </p>

<p>Fremdzündungsmotor <br />
(z.B. Benziner)<br />
Hubraum max. 50 ccm<br />
  </p>

<p>andere Verbrennungsmotoren <br />
(z.B. Diesel)<br />
max. 4 kW Nutzleistung<br />
  </p>

<p>Elektromotor<br />
max. 4 kW Nenndauerleistung <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 16</p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/l.gif"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse L</h1></p>

<p>Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger<br />
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h). </p>

<p>Selbstfahrende Arbeitsmaschinen<br />
bis 25 km/h bbH, auch mit Anhänger. </p>

<p>Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 16</p>

<p>Vorbesitz: - </p>

<p>Eingeschlossene Klassen: -</p>

<p>Ausbildung:  Theorie</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung <br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/l.jpg"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse T</h1></p>

<p>Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger. </p>

<p>Selbstfahrende Arbeitsmaschinen<br />
bis 40 km/h bbH in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger. <br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 16 (18)</p>

<p>Vorbesitz: - </p>

<p>Eingeschlossene Klassen: L, M, S</p>

<p>Ausbildung: Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/c.gif"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse C</h1></p>

<p>Kraftwagen über 3,5 t zGM  <br />
(nach oben keine Beschränkung) <br />
auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.<br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 18 (21)</p>

<p>Vorbesitz: B </p>

<p>Eingeschlossene Klasse: C1</p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
<img alt="Bild" src="http://www.medizin-preise.de/fahrschule/images/ce.gif"  style="float: left; margin: 0px 15px 15px 0px;"/><h1>Fahrerlaubnisklasse CE</h1></p>

<p>Kraftwagen über 3,5 t zGM  <br />
(nach oben keine Beschränkung) <br />
und Anhänger über 750 kg zGM.<br />
  <br />
  <br />
Mindestalter: 18 (21)</p>

<p>Vorbesitz: C </p>

<p>Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, <br />
bei Besitz von D1: D1E,<br />
bei Besitz von D: DE</p>

<p>Ausbildung:  Theorie und Praxis</p>

<p>Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung<br />
  <br />
  <br />
  </p>

<p><strong>1) zGM = zulässige Gesamtmasse</strong></p>

<p><strong>2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit</strong></p>

<p><strong>3) Die Klasse S wurde zum 01.02.2005 eingeführt.</strong><br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/fahrerlaubnisklassen.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/fahrerlaubnisklassen.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Sun, 19 Mar 2006 20:28:23 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Spezialausbildung</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  </p>

<p>Aufbauseminare für Fahranfänger ( ASF ) leitet Marco Massmann und finden in regelmäßigen Abständen statt. Das Seminar beinhaltet 4 Abende zu  135 Minuten Unterricht und eine Fahrprobe ( 30 Minuten ). <br />
  <br />
Seminargebühr :  350 EUR<br />
  <br />
Weitere Infos unter <strong>0172 - 5293803 </strong>oder <a href="http://www.aufbauseminare.de">www.aufbauseminare.de</a><br />
  <br />
  <br />
Die Ausbildung auf einem Kraftfahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ist ebenfalls in meiner Fahrschule möglich.</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/spezialausbildung.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/spezialausbildung.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Mon, 27 Feb 2006 10:17:28 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Kraftfahrzeuge</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  </p>

<p><strong>Volkswagen Golf 6 TDI 110 PS</strong></p>

<p><strong>Honda CBF 600</strong></p>

<p><strong>Honda CB 600 Hornet</strong></p>

<p><strong>Honda XR 125</strong></p>

<p><strong>Piaggio 50 Roller</strong></p>

<p><strong>Koch Anhänger</strong></p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/kraftfahrzeuge.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/kraftfahrzeuge.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Mon, 27 Feb 2006 10:16:29 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Winterreifen gemäß Neufassung</title>
         <description><![CDATA[<p>Mit Wirkung vom 1.Mai 2006 tritt die Neufassung des § 2 der STVO in Kraft.</p>

<p><br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/es-wiid-lamngsam.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/es-wiid-lamngsam.php</guid>
         <category>Weblog</category>
         <pubDate>Wed, 22 Feb 2006 09:04:32 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Führerschein mit 17</title>
         <description><![CDATA[<p>Das Thema ist derzeit in aller Munde - Führerschein schon ab 17.</p>

<p>Hier zeigen wir Euch, wie es funktioniert und was Ihr wissen müsst !</p>

<p><br />
Im Volksmund »Führerschein mit 17«, offiziell sagt man »Begleitetes Fahren«: Der Weg dahin ist eigentlich schon frei in ganz Deutschland. Ganz Deutschland? Nein, denn einige Bundesländer machen (noch) nicht mit. Ab Februar 2006 steht es voraussichtlich "11:5 für den Modellversuch".</p>

<p><br />
In Niedersachsen hat mal alles angefangen. Im Verlauf des Jahres 2005 sind Bremen, Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz hinzugekommen. In diesen Bundesländern kann man nun die Fahrerlaubnis, an Auflagen gekoppelt, schon mit 17 Jahren erwerben. Jedem Bundesland ist die Teilnahme freigestellt; manche Landesregierung sagt momentan kategorisch "nein" zum Begleiteten Fahren (siehe Tabelle unten).</p>

<p><br />
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) enthält bundeseinheitliche Rahmenvorschriften, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, und zwar zunächst übergangsweise (deshalb Modellversuch, man möchte Erfahrungen sammeln!). Wenn ein Bundesland am Modellversuch teilnimmt, muss es diese einheitlichen Regeln der FeV anwenden, so hat es der Bundesrat im Herbst 2005 beschlossen.</p>

<p><br />
<h1>Wo gilt der Führerschein mit 17?</h1></p>

<p>In ganz Deutschland, auch in den Bundesländern, die sich nicht am Modellversuch beteiligen. Es spielt keine Rolle, in welchem Bundesland man ihn erworben hat. Außerhalb der Bundesrepublik gilt die Fahrerlaubnis aber nicht, spätestens vor der Grenze ist also Fahrerwechsel angesagt! <br />
 </p>

<h1>Wie kommt man an den Führerschein mit 17?</h1>

<p>Zunächst: Wer in einem Bundesland gemeldet ist, das (noch) nicht mitmacht, schaut in die Röhre. Ansonsten kann man sich mit 16einhalb Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).</p>

<p>Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Blatt Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in denjenigen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung eingeführt haben.<br />
 </p>

<p><br />
<h1>Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?</h1></p>

<p>Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« als Begleitperson mitgenommen werden.<br />
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.</p>

<p>Für beide, Fahrer und Beifahrer, gelten die 0,0 bzw. 0,5 -Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel.</p>

<p>Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.</p>

<p>Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.</p>

<p> </p>

<h1>Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?</h1>

<p>Zunächst einmal mit dem ganz normalen Pkw, der in der Klasse B beschrieben ist. Man muss den Wagen nicht umrüsten. Wichtiger Tipp: unbedingt klären, ob im Versicherungsvertrag des Fahrzeugs Beschränkungen vereinbart worden sind. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise im Versicherungsantrag angegeben hat, dass ausschließlich über 23-Jährige mit dem Fahrzeug fahren (um an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf ein 17-Jähriger definitiv nicht ans Steuer. Verstößt man dagegen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen saftige Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.</p>

<p>Die Ausrüstung des Pkws mit Hilfsmitteln, die Fahrlehrer benutzen, ist nicht nötig. Weil die begleitende Person nur beraten darf, sind beispielsweise keine Doppelpedale gestattet. Der Beifahrer kann aber etwa einen zusätzlichen Innenspiegel abringen, um die Verkehrssituationen besser zu überblicken. Einige Fahrschulen und Landesverkehrswachten bieten Seminare an, um Eltern bzw. sonstige Begleitpersonen auf die begleitenden Aufgaben vorzubereiten. Die Teilnahme daran kann sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.</p>

<p>Übrigens: Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnis der Klassen M, S und L — und zwar ohne die Auflagen.<br />
 </p>

<h1>Was passiert mit 18?</h1>

<p>Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (sprich: sobald man 18 Jahre alt geworden ist) wird die Prüfbescheinigung auf Antrag(!) in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt. Es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig. Doch hier lauert der Teufel im Detail: Die notwendige Antragstellung könnte in der Freude über die Volljährigkeit womöglich "unter die Räder" kommen, sprich vergessen werden. Das Tückische daran ist: Solange der Antrag auf Streichung der Auflagen nicht bewilligt ist, behalten die Auflagen weiterhin ihre Gültigkeit! Man erkennt die Sachlage ganz einfach daran, ob man noch die Prüfungsbescheinigung oder schon den Führerschein in den Händen hält. Allen Geburtstagskindern sei dringend geraten, sich rechtzeitig darum zu kümmern. </p>

<p>Denn ansonsten könnte man sich großen Ärger, wenn nicht sogar sehr, sehr großen Ärger wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einhandeln.<br />
  <br />
  <br />
<h1>Gute Zwischenbilanz in NRW !</h1></p>

<p>Nur wenige Teilnehmer am "Begleiteten Fahren" wurden bislang in einen Unfall verwickelt.<br />
Ein Jahr nach der Einführung des Modellversuchs zum Begleiteten Fahren ab 17 in Nordrhein-Westfalen haben bereits rund 50.000 junge Leute daran teilgenommen. Von den 27.512 Teilnehmern im ersten Halbjahr 2006 hätten nur 22 Fahranfänger einen Unfall verursacht. Diese Zwischenbilanz zog Verkehrsminister Oliver Wittke am 29. September 2006. Nordhein-Westfalen hatte den Modellversuch am 1. Oktober 2005 begonnen.</p>

<p><br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/fuehrerschein-mit-17.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/fuehrerschein-mit-17.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Wed, 25 Jan 2006 09:32:17 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Wildtierunfall</title>
         <description><![CDATA[<p>Ausweichmanöver: Versicherung muss zahlen</p>

<p> <br />
Auch Schäden durch Wildtierunfälle, die passieren, weil ein Autofahrer einem Reh ausweicht, muss die zuständige Versicherung ersetzen. <br />
  <br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/das-fahrschul-blog-ist-online.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/das-fahrschul-blog-ist-online.php</guid>
         <category>Weblog</category>
         <pubDate>Wed, 25 Jan 2006 08:41:47 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Grundfahraufgaben Klasse B</title>
         <description><![CDATA[<p>  <br />
  <br />
<b>Abbremsen mit maximaler Verzögerung </b></p>

<p>Abbremsen des PKW mit höchstmöglicher Verzögerung aus ca. 40 km/h bis zum Stillstand.</p>

<p><br />
<b>Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt</b></p>

<p>In einem Bogen rechts rückwärts fahren ohne auf den Bordstein aufzufahren und das Fahrzeug parallel dazu anhalten.</p>

<p><br />
<b>Rückwärtsfahren in eine Parklücke</b></p>

<p>Rückwärtsfahren in eine etwa 8 Meter lange Parklücke.</p>

<p><br />
<b>Einfahren in eine Parklücke (Quer oder Schragaufstellung)</b></p>

<p>Vorwärts oder Rückwärts in eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche einparken.</p>

<p></p>

<p><br />
<b>Umkehren</b></p>

<p>Selbstständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z.B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt). </p>

<p><br />
<b>Anfahren an einer Steigung</b></p>

<p>Anfahren an einer Steigung mit angezogener Handbremse ohne zurückrollen bzw. Abwürgen des Motors.<br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/grundfahraufgaben.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/grundfahraufgaben.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Wed, 25 Jan 2006 08:35:11 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Neue Gesetze und Gerichtsurteile</title>
         <description><![CDATA[<p><strong>Mithaftung bei unbeleuchtet abgestelltem Anhänger</strong></p>

<p><br />
Anhänger, die innerhalb geschlossener Ortschaften abgestellt werden, müssen von einer eigenen Lichtquelle beleuchtet werden. </p>

<p>Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger abstellt, muss ihn beleuchten. Sonst haftet er bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden mit. Und zwar selbst dann, wenn eine Straßenlaterne in der Nähe den Anhänger beleuchtet hat. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. </p>

<p>Ein Autofahrer hatte innerörtlich am rechten Fahrbahnrand einen Pkw-Transportanhänger abgestellt, ohne ihn mit einer eigenen Lichtquelle zu versehen. Ein anderer Autofahrer war bei Dunkelheit auf den Anhänger aufgefahren. Er war der Meinung, dass den Halter des Anhängers eine Mitschuld an dem Auffahrunfall träfe, da der Anhänger unbeleuchtet war.</p>

<p>Das Amtsgericht schloss sich dieser Meinung an. Ein auf der Straße abgestellter Transportanhänger müsse innerhalb geschlossener Ortschaften immer mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet sein. Das Licht der Straßenlaternen reiche nicht aus, unabhängig davon, ob die Straßenlaterne den Anhänger sichtbar gemacht habe. Bei der Haftungsregelung komme es hierauf nicht an.</p>

<p><br />
<strong>Bei Schritttempo haftet der Überholende</strong></p>

<p><br />
In verkehrsberuhigten Bereichen darf nicht überholt werden. </p>

<p>Das Überholen ist in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich ausgeschlossen, da hier nur Schrittgeschwindigkeit, die denkbar geringste Geschwindigkeit, erlaubt ist. Deshalb muss in einem solch verkehrsberuhigten Bereich auch kein Kraftfahrer damit rechnen, dass er von einem anderen Kraftfahrzeug überholt wird. Wird gleichwohl überholt, und kommt es hierbei zu einem Unfall, dann trifft den Überholenden die überwiegende Schuld am Unfallgeschehen.</p>

<p><br />
  <br />
<strong>Härtere Strafen für Wiederholungstäter</strong></p>

<p><br />
Wer wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit härteren Strafen rechnen. </p>

<p>Hat ein Autofahrer bereits mehrere Verstöße hinter sich, wie Überschreitung der Geschwindigkeit um 22 km/h vor drei Jahren, um 24 km/h vor einem Jahr und einen Überholverstoß ebenfalls vor einem Jahr, so kann er mit einer höheren Strafe für erneute Vergehen belegt werden. Darauf weist der Internetdienst von n-tv hin.</p>

<p>Im verhandelten Fall hatte der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Der Bußgeld-Katalog sah hierfür 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg vor. Der Fahrer wurde aber mit 100 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft. Begründung: Wiederholte Pflichtverletzung. </p>

<p><br />
  </p>

<p><strong>Radfahren ohne Helm kann teuer werden</strong></p>

<p><br />
Allein das Nichttragen eines Fahrradhelms begründet bei einem Unfall schon eine Mithaftung. </p>

<p>Auch ein 10jähriges Kind, das Fahrrad fährt, kann bei einem Unfall haften, wenn es ohne Helm fährt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.</p>

<p>Im verhandelten Fall war ein Junge mit seinen Freunden auf einem privaten Garagenhof mit einem BMX-Rad gefahren. Einen Fahrradhelm trug er dabei nicht. Da der Platz im Zufahrtsbereich durch eine 1,6 Meter hohe Hecke begrenzt war, konnte man die Kinder von der Straße aus nicht sehen. Als der Fahrer eines mit 30 km/h fahrenden Transporters auf den Hof fuhr, prallte er mit dem Kind zusammen.</p>

<p>Das Gericht legte den Anteil des Mitverschuldens bei beiden mit 50 Prozent fest. Diese bei Verkehrsunfällen außergewöhnliche Mithaftung des Kindes begründeten die Richter mit dem Fehlen des Fahrradhelms. Auch wenn es keine Helmpflicht gebe, stelle das Nichttragen eines Fahrradhelms eine „Außerachtlassung der eigenen Interessen“ dar und begründe damit die Mithaftung. Zudem habe dem Jungen bewusst sein müssen, dass er wegen der Hecke von der Straße aus nicht erkennbar gewesen sei.</p>

<p><br />
  <br />
  </p>

<p><strong>Schärfere Sanktionen für Drängler kommen</strong></p>

<p><br />
Ab dem 1. Mai wird ein zu geringer Sicherheitsabstand stärker bestraft. </p>

<p>Ab dem 1. Mai wird der Sanktions- und Bußgeldkatalog an einigen Stellen verschärft. So bezahlen Drängler mindestens 150 statt 100 Euro und bekommen ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Höchststrafe für fahrlässige Abstandsverstöße wird von 150 auf 250 Euro und von einem auf drei Monate Fahrverbot erhöht. Daran erinnert Bundesverkehrsminister Tiefensee.</p>

<p>Wie es in der Pressemitteilung weiter heißt, gilt ab dem 1. Mai auch „die Verpflichtung, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Wer etwa im Winter nicht mit geeigneten Reifen unterwegs ist, muss 20 Euro bezahlen - ohne dass das Ministerium hinreichend geklärt hatte, was genau eigentlich „geeignete Reifen“ sind.</p>

<p>Tiefensee kündigt ferner eine neue Regel an: Ab Mitte Mai gilt, dass nur noch soviele Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.</p>

<p><br />
  <br />
  <br />
<strong>Parkverstöße: Entzug der Fahrerlaubnis</strong></p>

<p></p>

<p>Parksünder sind nicht vor dem Entzug der Fahrerlaubnis gefeit. Wer besonders häufig Parkverstöße begeht, riskiert seinen Führerschein, weil er damit die Straßenverkehrsordnung nicht beachtet. <br />
</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/ein-etwas-aelterer-eintrag-im-blog.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/ein-etwas-aelterer-eintrag-im-blog.php</guid>
         <category>Recht</category>
         <pubDate>Sat, 21 Jan 2006 09:07:02 +0000</pubDate>
      </item>
            <item>
         <title>Theoretischer Unterricht</title>
         <description><![CDATA[<h1>Werther</h1>

<p>Der Theorieunterricht in Werther findet zu folgenden Zeiten statt:</p>

<p><b>Montags  19:00 bis 20:30 Uhr mit Marco Massmann<br />
Dienstags 19:00 bis 20:30 Uhr mit Christopher Lamer<br />
Mittwochs  19:00 bis 20:30 Uhr mit Hendrik Peters</b></p>

<p><br />
Der Unterricht findet bei uns in der Fahrschule in der Engerstraße 25 in Werther statt. Eine Wegbeschreibung finden Sie im Bereich Kontakt.</p>

<p><br />
<h1>Halle/Westf.</h1></p>

<p>Der Theorieunterricht in Halle/Westf. findet zu folgenden Zeiten statt:</p>

<p><b>Montags 19:00 bis 20:30 Uhr mit Christopher Lamer<br />
Dienstags 19:00 bis 20:30 Uhr mit Marco Massmann<br />
Donnerstags 19:00 bis 20:30 Uhr mit Hendrik Peters</b></p>

<p><br />
Der Unterricht findet bei uns in der Fahrschule in der Alleestr. 21 in Halle/Westf. statt. Eine Wegbeschreibung finden Sie im Bereich Kontakt.</p>

<p><br />
Die Anzahl der zu absolvierenden Theoriestunden hängt von der gewählten Führerscheinklasse ab und kann gerne im Fahrschulmanager auf dieser Seite nachgerechnet werden.</p>]]></description>
         <link>http://www.marcomassmann.de/theoretischer-unterricht.php</link>
         <guid>http://www.marcomassmann.de/theoretischer-unterricht.php</guid>
         <category></category>
         <pubDate>Thu, 19 Jan 2006 23:02:31 +0000</pubDate>
      </item>
      
   </channel>
</rss>

